Neues Pendlerportal vermittelt Mitfahrgelegenheiten
Rhein-Kreis Neuss tritt der AG Fahrgemeinschaften bei:
Der Rhein-Kreis Neuss tritt der AG Fahrgemeinschaften bei und richtet ein Pendlerportal zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ein. Gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und der Gemeinde Rommerskirchen wird so das nachhaltige Mobilitätsangebot im Kreis verstärkt. Interessierte können sich auf der neuen Internet-Plattform ab sofort kostenlos Mitfahrerinnen und Mitfahrer suchen.
„Das Portal spart Geld, schont die Umwelt, entlastet die Verkehrswege und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität. Jedes Auto weniger im täglichen Pendelverkehr hilft“, betonte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bei der Vorstellung des Pendlerportals. Mehr als 60 Prozent der täglichen Wege von und zur Arbeitsstelle werden laut einer Statistik des Umweltbundesamtes mit dem Pkw zurückgelegt, wobei in den meisten Autos nur eine Person sitzt. Ziel ist, mit Fahrgemeinschaften zu zweit, dritt oder viert die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Spritkosten für die einzelne Person zu verringern.
Das Pendlerportal richtet sich an Berufs- und Freizeitpendler. Auf der kostenlosen Plattform werden sowohl regelmäßige Fahrten wie beispielsweise die zur Arbeit oder Universität als auch einmalige Fahrgemeinschaften wie etwa die Fahrt zum Konzert vermittelt. Im Kontext der umweltfreundlichen und multimodalen Mobilität soll das Pendlerportal den öffentlichen Personennahverkehr ergänzen. Deshalb wurden ÖPNV-Verbindungen in das Portal integriert: Sie zeigen Alternativen auf, falls sich keine Mitfahrgelegenheit auf der gesuchten Route findet. Interessierte können sich hier informieren.
Die AG Fahrgemeinschaften NRW ist ein Bündnis von mehr als 30 Landkreisen, Städten und Gemeinden zur Förderung des Angebotes zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Für Nordrhein-Westfalen übernimmt die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) die Koordinierung und Abstimmung der beteiligten Landkreise und Kommunen.