NFT-Wie Non-Fungible Token den Kunstmarkt revolutionieren könnten

Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein Stück der Mona Lisa besitzen und das auch noch zweifelsfrei nachweisen! Heute ist das noch nicht möglich, für die Zukunft jedoch könnten Museen auf den Gedanken kommen, Anteile an ihren Sammlerstücken, an ihren Kunstwerken auszugeben. Die technischen Möglichkeiten dafür sind schon vorhanden.

Der magische Begriff in der Technik- und Kunstszene lautet: Non-Fungible Token. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff, der ein Konzept beschreibt, das bis vor kurzem nur Technik-Nerds bekannt war, und heute von bekannten Auktionshäusern umgesetzt wird?

Fangen wir mit dem Begriff als solches an. Ein Token ist – wenn der Begriff im
Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie benutzt wird – eine Einheit, ein Vermögensgegenstand, dem bestimmte Eigenschaften oder ein Wert zugewiesen sind. So wird beispielsweise ein Bitcoin, oder ein Ether, als ein Token bezeichnet. Übersetzt in die reale Welt ist ein Token etwa eine Münze, oder eine Wertmarke auf der Kirmes. Dabei gilt: Jede 1-Euro-Münze wird immer genau einen Euro wert sein. So ist es auch bei Kryptowährungen: Jeder Bitcoin gleicht jedem anderen Bitcoin, jeder Ether jedem anderen Ether (um die zwei bekanntesten Kryptowährungen zu nennen).

Non-fungible wiederum bedeutet „nicht austauschbar“, „nicht-ersetzbar“, oder auch
einzigartig. Die Eigenschaft eines „Non-Fungible Token“ ist eben genau die Einzigartigkeit. Genau wie ein Kunstwerk gibt es jeden „Non-Fungible Token“, oder auch NFT, nur einmal.

Der Unterschied zwischen „normalen“ Token und einem NFT lässt sich wie folgt erklären: Stellen Sie sich vor, die Post gibt eine bestimmte Briefmarke heraus. Wenn sie sehr zahlreich, fast unbegrenzt, gedruckt wird, so wird der Wert dieser Briefmarke genau der Nennwert sein, der als Kaufpreis aufgedruckt ist. Der Zweck dieser Briefmarke ist die Verwendung als Porto. Im Gegensatz dazu stellen Sie sich vor, diese Briefmarke wird nur einmal gedruckt: Ihr Wert wäre ungleich höher, kein Mensch, der um diese Einzigartigkeit weiß, würde sie wohl als schnödes Porto auf einen beliebigen Brief kleben. Ein schönes Beispiel ist hier sicher die Blaue Mauritius. Von dieser Briefmarke, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts gedruckt wurde, gibt es nur noch genau vier ungebrauchte Exemplare, deren Wert natürlich weit höher als der des Nennwertes ist. Sie sind nicht mehr austauschbar, jedes Exemplar ist Sammlern genau bekannt – eines befindet sich im Privatbesitz von Queen Elizabeth II., die drei weiteren sind in Museen ausgestellt. Diese vier Exemplare sind gewissermaßen von „normalen Token“, also handelsüblichen Briefmarken, zu „Non-Fungible Token“ der realen Welt geworden.

Tatsächlich beschreibt der Begriff NFT einen digitalen Token, der eine gewisse Einzigartigkeit besitzt. Mit Hilfe eines solchen digitalen Tokens lässt sich eindeutig der Nachweis über den Besitz führen – und im Zweifelsfall auch über die Provenienz, die Herkunft dieses Tokens. Er wird in seiner Eindeutigkeit handelbar. NFT-Beispiele aus der digitalen Szene sind virtuelle Gegenstände, die in Computerspielen gekauft werden können, die berühmten „CryptoKitties“, deren Handel eine Zeitlang die gesamte Ethereum-Blockchain blockiert haben (das teuerste Kätzchen wurde für 1,3 Millionen US-Dollar verkauft) oder die „CryptoPunks“, gewissermaßen verpixelte individuelle Profilbilder (eine Sammlung von neun CryptoPunks hat das Auktionshaus Christies im Mai 2021 für knapp 17 Millionen US-Dollar versteigert).

Das bekannteste – und rein von der Kaufsumme auch beeindruckendste Beispiel – eines NFTs ist die Collage des US-amerikanischen Digitalkünstlers Beeple. Das Werk „The First 5000 Days“ besteht aus 5.000 kleinen Bildern, das für den Gegenwert von fast 70 Millionen US-Dollar versteigert wurde. Ein Wahnsinn eigentlich: Der Käufer erhielt mit dem Token das Recht, dieses Bild auszustellen – das Bild selber existiert nur digital. Ein physisches Objekt hingegen existiert nicht.

Damit treibt das Konzept der NFTs das Prinzip der Blockchain – denn auf dieser Technologie basieren NFTs – auf die Spitze. Über den Token, der in einer Blockchain verankert ist, kann auch für digitale Objekte die Einzigartigkeit eindeutig nachgewiesen werden. Das Bild „The Fist 5000 Days“ kann kopiert werden und theoretisch überall gezeigt werden – doch das Original ist nur das digitale Exemplar, das auch mit dem Token, dem NFT versehen ist.

Neben diesem hochpreisigen und speziellen Anwendungsfall in der Kunstszene gibt es Beispiele, die zeigen, dass das Konzept auch in anderen Szenarien eine Rolle spielt. Sammelbildchen bekannter Sportteams und -stars sind weit verbreitet, viele unserer Leserinnen und Leser haben bestimmt selber einmal gesammelt, beispielsweise anlässlich einer Fußballweltmeisterschaft. Überrascht es Sie, dass das NFT-Konzept zumindest in den USA schon von den Sportligen aufgegriffen wurde? Im ersten Quartal 2021 wurden NBA-Sammelobjekte (die NBA ist die Basketballliga) für rund 500 Millionen US-Dollar verkauft. Und das Spannende: Gehandelt werden nicht nur Sammelkarten, wie jeder sie kennt. Nein, verkauft und gehandelt werden vor allem auch besondere Momente – ein spektakulärer Korbwurf, ein toller Pass oder ähnliches. Momente, die online beliebig oft abrufbar sind. Doch wie spektakulär ist es, einen solchen Moment selber zu besitzen und das auch noch nachweisen zu können?

Sie sehen: Jedes digitale Objekt, jeder Vermögensgegenstand könnte in einem NFT hinterlegt werden. So könnte es möglich sein, das entscheidende Tor für das Championsleague-Finale, oder auch die Mona Lisa in einem NFT zu hinterlegen. Entscheidend ist dann nur noch, wer den NFT herausgibt: Ist es der tatsächliche Rechteinhaber? Im Falle des Finaltores ist das wohl die UEFA, im Falle der Mona Lisa ist es der Louvre – und dann wäre der Wert solcher NFTs wohl unvorstellbar hoch. Die Mona Lisa könnte im Louvre hängen bleiben, der Käufer stellt sie digital in seinem Wohnzimmer aus und kann stolz über einen digitalen NFT nachweisen, dass er sie tatsächlich erworben hat.

Wer jetzt noch Zweifel an diesem Konzept hat: Vermutlich haben Sie selber ein einzigartiges und kryptografisch abgesichertes digitales Objekt auf Ihrem Handy: Ihren persönlichen digitalen Impfnachweis. Das Kölner Start-up Ubirch liefert die dazugehörige Technologie, die die Einzigartigkeit genau Ihres Impfnachweises beweist.

Tipp: Wer mehr über die Blockchain-Technologie erfahren möchte, kann in unserem Artikel aus dem Top Magazin Rhein-Kreis Neuss / Frühjahr 2018 die Grundlagen nachlesen: 

Ein zusätzlicher Tipp: Schauen Sie parallel einmal per Internetsuche nach der Preisentwicklung seit dem Frühjahr 2018 von Bitcoin und Ether – kaum vorstellbar, welche Gewinne Sie erzielt hätten, hätten Sie damals „investiert“.

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